Hamburg, im Februar 2010

Stellungnahme aus dem Vorstand des ViHS
zum gemeinsamen Eckpunktepapier der GAL- und CDU-Fraktionen

Der vihs hat im März 2009 seine grundsätzlichen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Hamburger Schulwesens  zu einem inklusiven Schulsystem dargelegt.   Unter anderem fordert er für eine  konsequente Umsetzung der UN-Konvention die Veränderung aller Schulen im Sinne von „einer Schule für wirklich alle Kinder“ und damit in der Konsequenz die Auflösung aller Schulen für „besondere“ Kinder. 

Der vihs begrüßt den § 12 des Hamburger Schulgesetzes als einen ersten Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention.  Allerdings  verbindet er erhebliche Bedenken und Fragen mit dem  Eckpunktepapier zur Umsetzung dieses § 12.

Das „Eckpunktepapier“ beginnt mit dem Satz:

Die allgemeine Schule ist zuständig für alle Schülerinnen und Schüler; dieses schließt alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Schülerinnen und Schüler ein.

Diese Zielsetzung unterstützt der vihs vollständig, hier wird in Aussicht gestellt, dass die allgemeine Schule (also jede Schule) sich zu einer integrativen/inklusiven Schule weiterentwickelt, die es sich zur Aufgabe macht, eine Schule für jedes Kind zu sein, ungeachtet seiner jeweils persönlichen Lebenssituation.  Auch wird hier sehr deutlich formuliert, dass eine Aufgabe der allgemein bildenden Schule ist, jedem Kind das ihm gemäße Bildungsangebot vorzuhalten.

Bereits der nächste Satz der Eckpunkte wirft allerdings sehr grundsätzliche Fragen auf:

Die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen, geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung verstehen sich grundsätzlich als notwendige Ergänzung und Schwerpunktsetzung der allgemeinen Schule, also als subsidiäre Maßnahme. Alle Förderschwerpunkte sind in einem integrativen Schulsystem gleichrangig.

Bedeutet dies in der Konsequenz, dass  Schulen entsprechend den bisherigen Schwerpunkten der bisherigen Förder/-Sonderschulen nur Kinder aufnehmen, die einem der genannten Förderschwerpunkte diagnostisch zugeordnet wurden? 

Aus unserer Sicht wäre hiermit ein Grundsatz der UN-Konvention und der bisherigen Integrationsarbeit unserer Schulen verletzt, nämlich dem des Primats der Wohnortnähe (wie bei allen anderen Kindern auch) und gleichzeitig der Grundannahme, dass Heterogenität und nicht Homogenität  Grundlage einer lernförderlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit sind.

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Grundsatzpapier des vihs
zur Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft in Hamburg

Die im Dezember 2008 auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen nimmt alle Bundesländer in die Pflicht, ihr Schulsystem so umzugestalten, dass der Besuch einer Regelschule für behinderte Kinder zum Normalfall wird.
Hamburg steht am Beginn einer strukturellen Schulreform, die jede Schule in Hamburg betrifft. Deshalb ist der Zeitpunkt günstig, Hamburger Schulen zu regelhaft inklusiven Schulen umzugestalten.
Der vihs hält es für dringend erforderlich, dass eine Umgestaltung des Hamburger Schulwesens zu einem inklusiven Schulsystem Teil der jetzt begonnenen Schulreform wird. Um diese Umgestaltung zu unterstützen, hat der vihs ein Grundsatzpapier erstellt, das die Grundlagen einer inklusiven Schullandschaft in Hamburg skizziert und erste Ansätze einer Umsetzung entwickelt.
Der vihs hat den Wunsch, mit möglichst vielen an der Diskussion um inklusive Pädagogik und inklusive Schulen Interessierten, über diesen Text ins Gespräch zu kommen. Der vihs wird in den nächsten Monaten eine Veranstaltung durchführen, auf der wir dieses Papier vorstellen werden.


Download des Grundsatzpapiers


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