Hamburg, im Februar 2010
Stellungnahme aus dem Vorstand des ViHS
zum gemeinsamen Eckpunktepapier der GAL- und CDU-Fraktionen
Der vihs hat im März 2009 seine grundsätzlichen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Hamburger Schulwesens zu einem inklusiven Schulsystem dargelegt. Unter anderem fordert er für eine konsequente Umsetzung der UN-Konvention die Veränderung aller Schulen im Sinne von „einer Schule für wirklich alle Kinder“ und damit in der Konsequenz die Auflösung aller Schulen für „besondere“ Kinder.
Der vihs begrüßt den § 12 des Hamburger Schulgesetzes als einen ersten Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention. Allerdings verbindet er erhebliche Bedenken und Fragen mit dem Eckpunktepapier zur Umsetzung dieses § 12.
Das „Eckpunktepapier“ beginnt mit dem Satz:
Die allgemeine Schule ist zuständig für alle Schülerinnen und Schüler; dieses schließt alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Schülerinnen und Schüler ein.
Diese Zielsetzung unterstützt der vihs vollständig, hier wird in Aussicht gestellt, dass die allgemeine Schule (also jede Schule) sich zu einer integrativen/inklusiven Schule weiterentwickelt, die es sich zur Aufgabe macht, eine Schule für jedes Kind zu sein, ungeachtet seiner jeweils persönlichen Lebenssituation. Auch wird hier sehr deutlich formuliert, dass eine Aufgabe der allgemein bildenden Schule ist, jedem Kind das ihm gemäße Bildungsangebot vorzuhalten.
Bereits der nächste Satz der Eckpunkte wirft allerdings sehr grundsätzliche Fragen auf:
Die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen, geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung verstehen sich grundsätzlich als notwendige Ergänzung und Schwerpunktsetzung der allgemeinen Schule, also als subsidiäre Maßnahme. Alle Förderschwerpunkte sind in einem integrativen Schulsystem gleichrangig.
Bedeutet dies in der Konsequenz, dass Schulen entsprechend den bisherigen Schwerpunkten der bisherigen Förder/-Sonderschulen nur Kinder aufnehmen, die einem der genannten Förderschwerpunkte diagnostisch zugeordnet wurden?
Aus unserer Sicht wäre hiermit ein Grundsatz der UN-Konvention und der bisherigen Integrationsarbeit unserer Schulen verletzt, nämlich dem des Primats der Wohnortnähe (wie bei allen anderen Kindern auch) und gleichzeitig der Grundannahme, dass Heterogenität und nicht Homogenität Grundlage einer lernförderlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit sind.Stellungnahme runterladen (PDF)
Grundsatzpapier des vihs
Die im Dezember 2008 auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen nimmt alle Bundesländer in die Pflicht, ihr Schulsystem so umzugestalten, dass der Besuch einer Regelschule für behinderte Kinder zum Normalfall wird. |